Initiative der Bundesregierung zur Kastrationspflicht von Katzen
Der Bund Deutscher Tierfreunde hat die im neuen Tierschutzbericht der Bundesregierung angekündigte Kastrationspflicht für freilaufende Kater als ersten Schritt begrüßt. Eine einheitliche bundesweite Kastrationspflicht wäre die bessere Möglichkeit gewesen, der jetzige Weg ist jedoch zumindest ein erster Schritt. Laut dem aktuellen Tierschutzbericht der Bundesregierung 2015 bekommen die Landesregierungen eine Verordnungsermächtigung, mit der sie bei Bedarf den „unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verbieten oder beschränken“ können. Das heißt: Entweder werden die Kater kastriert oder sie müssen daheim bleiben. Es könne „erforderlich sein, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Haus- und Hofkatzen für einen bestimmten Zeitraum zu beschränken oder zu verbieten“, heißt es im neuen Tierschutzbericht. Falls es nötig sei, sollten sie eine „Kastrationspflicht für Haus- und Hofkatzen mit Freigang“ einführen. Die steigende Zahl der verwilderten und ausgesetzten Katzen stellt ein großes Problem da. Schon jetzt gilt in mehr als 250 Städten und Gemeinden – in NRW beispielsweise in Bonn und Detmold – eine Kastrationspflicht, doch reichen diese regionalen Regelungen nicht aus. In einigen EU-Staaten wie etwa Belgien oder Österreich wurden Halter von sogenannten „Freigängern“ bereits zur Kastration verpflichtet. Kastration ist nach Auffassung von Tierexperten und Tierschützern die einzige Möglichkeit, die Flut an verwilderten Katzen einzudämmen. Regionale Regelungen auf Städte oder Gemeindeebenen sind zwar ein erster Schritt, durch die ständig wachsende Zahl der ausgesetzten Katzen und die Wanderbewegungen der Tiere reichten sie jedoch nicht. Ein Katzenexperte drückte es drastisch aus: Wenn nicht bald gehandelt wird werden Katzen die neuen Tauben – und die Taubenplage beschäftigt bereits viele Gemeinden. Die nordrheinwestfälische Landesregierung spricht von rund zwei Millionen Katzen auf den Straßen in Deutschland. Verschärft wird das Problem durch nicht kastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit freilebenden Katzen verpaaren. Bei einer ungehinderten Vermehrung droht eine „Katzen-Explosion“. In Österreich gilt: Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern das Tier nicht zur kontrollierten Zucht verwendet wird oder in bäuerlicher Haltung lebt. In Belgien gilt eine ähnliche Regelung.