{"id":1665,"date":"2014-05-03T13:46:22","date_gmt":"2014-05-03T11:46:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bund-deutscher-tierfreunde.com\/?page_id=1665"},"modified":"2024-06-11T13:41:57","modified_gmt":"2024-06-11T11:41:57","slug":"wenn-der-urlaub-naht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bund-deutscher-tierfreunde.com\/?page_id=1665","title":{"rendered":"Wenn der Urlaub naht"},"content":{"rendered":"<p>Mit der Aktion &#8222;Tierische Nachbarschaftshilfe&#8220; wollen wir dazu beitragen, die ersch\u00fctternde Zahl von ZEHNTAUSENDEN ausgesetzter Tiere w\u00e4hrend der Urlaubszeit zu verringern. Futterkosten \u00fcbernimmt nat\u00fcrlich der Besitzer, auch ist es selbstverst\u00e4ndlich das nur gesunde, geimpfte Tiere vermittelt werden.<br \/>\nUnsere Aktion gibt der Pflegefamilie zum Beispiel die M\u00f6glichkeit auszuprobieren, ob die Anschaffung eines Haustieres f\u00fcr Sie auf Dauer das Richtige ist. Aber auch \u00e4ltere Menschen haben f\u00fcr kurze Zeit die Gelegenheit, ihren Alltag mit einem vierbeinigen oder gefiederten Gef\u00e4hrten zu verbringen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Einreisebestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>Seit 01.10.2004 gelten <strong>in der EU<\/strong> (einschlie\u00dflich der neuen Beitrittsl\u00e4nder) weitgehend einheitliche Regeln f\u00fcr Haustiere auf Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen m\u00fcssen mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder &#8211; \u00fcbergangsweise noch bis zum Jahr 2011 &#8211; durch T\u00e4towierung gekennzeichnet sein. Es muss f\u00fcr sie der blaue einheitlich gestaltete EU-Heimtierausweis mitgef\u00fchrt werden, aus dem die g\u00fcltige Tollwutschutzimpfung hervorgeht (d.h. durchgef\u00fchrt mindestens 30 Tage und l\u00e4ngstens 12 Monate vor Grenz\u00fcbertritt). Weitere Impfungen sind nicht vorgeschrieben, k\u00f6nnen aber in diesen Pass eingetragen werden.<\/p>\n<p>Die Regelungen gelten grunds\u00e4tzlich <strong>f\u00fcr den privaten Reiseverkehr mit bis zu 5 Tieren<\/strong> und auch f\u00fcr den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der EU.<\/p>\n<p>\u00dcbergangsweise k\u00f6nnen f\u00fcr den privaten Reiseverkehr die bisher verwendeten Impfp\u00e4sse verwendet werden, wenn sie vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden<\/p>\n<p>noch g\u00fcltig sind in Bezug auf den Impfschutz (also g\u00fcltig bis 12 Monate nach der letzten Tollwutimpfung)<\/p>\n<p>den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entsprechen (Angaben zum Tier und seinem Besitzer, individuelle Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder T\u00e4towierung).<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Irland, Malta, Norwegen, Schweden und United Kingdom<\/strong> d\u00fcrfen noch f\u00fcr eine \u00dcbergangszeit von 5 Jahren ihre bisherigen sch\u00e4rferen Anforderungen stellen, z.B. die Bestimmung des Tollwut-Titers sowie besondere Bestimmungen hinsichtlich Bandwurm- und Zeckenbehandlung. Auch Finnland darf noch f\u00fcr die genannte \u00dcbergangszeit eine Behandlung gegen Bandw\u00fcrmer verlangen.<\/p>\n<p>Detaillierte Informationen stehen auf den Internetangeboten der britischen und schwedischen Beh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung<\/p>\n<p>Gro\u00dfbritannien &#8211; Britische Botschaft<\/p>\n<p>Gro\u00dfbritannien &#8211; Department for Environment Food and Rural Affairs<\/p>\n<p>Irland &#8211; Department of Agriculture and Food<\/p>\n<p>Schweden &#8211; Zentralamt f\u00fcr Landwirtschaft<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Reisen in Drittl\u00e4nder (Nicht-EU-L\u00e4nder):<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Drittl\u00e4nder gelten weiterhin deren eigene l\u00e4nderspezifisch unterschiedliche Bestimmungen, die f\u00fcr die Einreise erf\u00fcllt werde m\u00fcssen (siehe unten). Notwendige amtstier\u00e4rztliche Gesundheits- und Impfbescheinigungen sowie Transportzeugnisse werden vom Veterin\u00e4ramt ausgestellt.<\/p>\n<p>Die EU hat eine Liste von Drittl\u00e4ndern erstellt, bei denen der Tollwut-Status dem der EU entspricht. Bei der Wieder-Einreise ihres Haustiers aus einem dieser gelisteten L\u00e4nder in die EU gelten somit gleiche Regeln wie f\u00fcr innergemeinschaftliches Reisen. Neben den allgemeinen zollrechtlichen Vorschriften sind bei der (Wieder-) Einfuhr von lebenden Tieren umfangreiche Regelungen aus dem Bereich des Veterin\u00e4rrechtes zu beachten. Darin sind aber auch Erleichterungen vorgesehen, z.B. f\u00fcr private Haustiere.<\/p>\n<p>Die Bedingungen f\u00fcr die erleichterte (Wieder-) Einfuhr von bis zu f\u00fcnf Hunden, Katzen oder Frettchen im privaten Reiseverkehr oder bei einem privaten Wohnsitzwechsel sind Folgende:<\/p>\n<p>Die Tiere m\u00fcssen ordnungsgem\u00e4\u00df gegen Tollwut geimpft (f\u00fcr aus Deutschland stammende Tiere hei\u00dft dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 21 Tage und l\u00e4ngstens 12 Monate vor dem Grenz\u00fcbertritt oder als Wiederholungimpfung l\u00e4ngstens 12 Monate nach vorausgegangener Schutzimpfung und h\u00f6chstens 12 Monate vor dem Grenz\u00fcbertritt durchgef\u00fchrt wurde), mit einem Mikrochip oder &#8211; \u00fcbergangsweise bis 02. Juli 2011 &#8211; mit einer lesbaren T\u00e4towierung eindeutig gekennzeichnet sowie von einem EU-Heimtierausweis &#8211; \u00fcbergangsweise auch vom bisherigen Impfausweis &#8211; begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die T\u00e4towierung eingetragen sind. Zus\u00e4tzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Reisen Sie in ein Drittland, in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt ist, z.B. Urlaubsl\u00e4nder wie T\u00fcrkei, \u00c4gypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien, <strong>muss vor der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantik\u00f6rpertest) in einem EU-zugelassenen Labor durchgef\u00fchrt werden<\/strong>.<\/p>\n<p>In Zweifelsf\u00e4llen wird die Zollstelle an der Grenze den zust\u00e4ndigen Veterin\u00e4r einschalten, der dann \u00fcber die Freigabe der Tiere bzw. andere Ma\u00dfnahmen entscheidet.<\/p>\n<hr \/>\n<p>Bitte beachten Sie, dass andere L\u00e4nder zwar \u00e4hnliche Regelungen haben, dass Sie sich aber dennoch vor einer Auslandsreise im Reiseland nach den dort g\u00fcltigen Bedingungen erkundigen sollten.<\/p>\n<p>Bei der Einfuhr von Hunden ist daneben noch das Einfuhr- und Verbringungsverbot von gef\u00e4hrlichen Hunden in die Bundesrepublik Deutschland zu beachten.<\/p>\n<p>Das Gesetz zur Bek\u00e4mpfung gef\u00e4hrlicher Hunde regelt u. a. das Einfuhr- und Verbringungsverbot f\u00fcr Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Das Verbot gilt auch f\u00fcr weitere Rassen, f\u00fcr die nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund st\u00e4ndig gehalten wird, eine Gef\u00e4hrdung vermutet wird.<\/p>\n<p>Damit sich in der Praxis durch das Einfuhr- und Verbringungsverbot gef\u00e4hrlicher Hunde nach Deutschland nicht \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beschwernisse im Reiseverkehr ergeben, werden bis zum Erlass der sich in Vorbereitung befindlichen Verordnung Ausnahmen von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Deutschland zugelassen. Danach gilt das Einfuhr- und Verbringungsverbot nicht f\u00fcr<\/p>\n<ol>\n<li>gef\u00e4hrliche Hunde, welche von Personen mitgef\u00fchrt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere den Touristenverkehr)<\/li>\n<li>gef\u00e4hrliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingef\u00fchrt \/ verbracht werden<\/li>\n<li>Dienst- und Behindertenbegleithunde, soweit die Hundehalter \u00fcber die zur \u00dcberpr\u00fcfung der Tiere erforderlichen Papiere verf\u00fcgen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstest-Bescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zust\u00e4ndigen Ordnungsamtes).<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>WICHTIG<\/strong>: Bei der Wieder-Einreise aus einem <strong>nicht<\/strong> gelisteten Drittland in die EU gelten weitergehende Anforderungen:<\/p>\n<ul>\n<li>so muss mindestens 30 Tage nach der Impfung \u00fcber eine Blutprobe der Tollwut-Antik\u00f6rper-Titer bestimmt werden. (Liste der zugelassenen Labors zum Nachweis des Titers in Deutschland)<\/li>\n<li>diese Tollwut-Titerbestimmung ist <strong>vor<\/strong> der Abreise ins nicht gelistete Drittland durchzuf\u00fchren und im Heimtierausweis zu dokumentieren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Amtstier\u00e4rztliche Bescheinigung \u00fcber die Einhaltung der genannten Bestimmungen:<\/strong><\/p>\n<p>Die Titerbestimmung braucht nicht wiederholt werden, wenn das Tier regelm\u00e4\u00dfig alle 12 Monate einer Wiederholungs-Impfung unterzogen wird.<\/p>\n<hr \/>\n<p><strong>Links Auslandsreisen Hunde Katzen Frettchen V\u00f6gel u.a.<\/strong><br \/>\n<strong>Haustiere nach Deutschland und in L\u00e4nder der EU<\/strong><br \/>\n<strong>sowie aus anderen L\u00e4ndern bei privaten Reisen (nicht gewerblicher Import \/ Export)<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.Zoll.de\">Worauf muss ich achten, wenn ich mit meinem Haustier (Hund, Katze oder Frettchen) nach einem Auslandsurlaub wieder nach Deutschland komme?<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/european-union.europa.eu\/index_de\">Regelungen zur Einreise mit Haustieren in die Europ\u00e4ische Union<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Aktion &#8222;Tierische Nachbarschaftshilfe&#8220; wollen wir dazu beitragen, die ersch\u00fctternde Zahl von ZEHNTAUSENDEN ausgesetzter Tiere w\u00e4hrend der Urlaubszeit zu verringern. 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